Gesetzesänderung

16.11.2017

Neue Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)

Die TRLV konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Sie beschreiben das Vorgehen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik. Ihre Dokumentation ist Teil der Gefährdungsbeurteilung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Die folgenden Regeln wurden neu gefasst:

TRLV Lärm - Teil: Allgemeines, Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm, Teil 2: Messung von Lärm und Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen.

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