Gesetzesänderung

27.10.2017

Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (GemAV)

Die Verordnung regelt die gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen nach § 39i des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sie sieht vor, dass die Bundesnetzagentur in den Jahren 2018 bis 2020 jährlich gemeinsame Ausschreibungen im Umfang von 400 Megawatt durchführt. Dazu gibt es jährlich zwei Gebotstermine mit einem Ausschreibungsvolumen von jeweils 200 Megawatt. Ferner wird eine sog. Verteilernetzkomponente als neues Instrument eingeführt. Diese soll dazu beitragen, dass die Netz- und Systemintegrationskosten in den gemeinsamen Ausschreibungen berücksichtigt werden.

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