Veranstaltung

22.03.2023

Die DIGITALE LÖSUNG ZUR LIEFERKETTEN COMPLIANCE

Am 12.7.2022 fand unser BCM-Online-Seminar statt.

Dauraufhin haben wir eine DIGITALE LÖSUNG entwickelt und möchten diese in einem BCM-Seminar an 28.3.2023 vorstellen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich unsere Neuentwicklung ansehen können. Wir sind an Ihrer Reaktion interessiert.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Abnehmer- und Zulieferunternehmen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Abnehmer haben in ihrem eigenen Geschäftsbereich die Einhaltung aller Schutzpflichten zu organisieren und im Rahmen des Zuliefervertrages ihre Zulieferer zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt zu verpflichten. Wie das LKSG von Abnehmer und Zulieferer in der Unternehmenspraxis einzuhalten ist, wird mit der DIGITALTEN LÖSUNG vorgestellt.

In einem einheitlichen digitalen Dokument erfüllen Abnehmer- und Zulieferunternehmen, wahlweise in Deutsch oder Englisch Ihre Sorgfaltspflichten zur Einhaltung der Vorschriften zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Alle Pflichten sind lückenlos in vorformulierten Fragen erfasst und von Abnehmer- und Zulieferunternehmen mit JA oder NEIN zu beantworten.

 

Das digitale Format dient als

- Checkliste,

- Verfahrensbeschreibung zur Pflichterfüllung,

- Jahresbericht,

- Dokumentation zur Beweissicherung für Aufsicht und Internet,

- sowie zur präventiven Vermeidung drohender Geldbußen.

 

Muster für

- Zuliefervertrag,

- Grundsatzerklärung,

- vorvertragliche Zulieferauswahl,

- Beschwerdeverfahrensordnung

werden vorgestellt.

Offene Rechtsfragen der Teilnehmer werden während und im Anschluss an das Onlineseminar beantwortet.

Sollten Sie Interesse an der Veranstaltung haben, informieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular:

https://xn--rack-rechtsanwlte-3qb.de/seiten/kontakt

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