Gesetzesänderung

06.03.2018

Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen

Die neu erlassene Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) regelt zur näheren Bestimmung der Anforderungen an die gute fachliche Praxis beim Umgang mit Nährstoffen im Sinne des Düngegesetzes die zu erstellende betriebliche Stoffstrombilanz.

Betroffen sind insbesondere viehhaltende Betriebe, die eine Biogasanlage unterhalten. Mit den Vorschriften sollen die Düngung, die Nährstoffeffizienz insgesamt und der Umweltschutz verbessert werden. Die Stoffstrombilanz hat zum Ziel, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent abzubilden und überprüfbar zu machen. Die Verordnung regelt deshalb wie die Betriebe mit Nährstoffen umgehen müssen und wie die jeweiligen Betriebe die betriebliche Stoffstrombilanz ermitteln müssen.

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