Gesetzesänderung

06.03.2018

Neue Grenzwerte in der 13. BImSchV festgelegt

Die Aktualisierung enthält umfangreiche Änderungen der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV). Diese erfolgten zur Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen an die Emissionen von Schadstoffen sowie in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton und das Raffinieren von Mineralöl und Gas.

Die Emissionsgrenzwerte spiegeln den neuen Stand der Technik in diesem Bereich wider. Die Änderungen definieren neu die „bestehenden Anlagen“ im Fall von bestehenden Ablaugkesseln bei der Herstellung von Zellstoff und im Fall von bestehenden Feuerungsanlagen in Raffinieren, die Raffinerieheizgase oder Destillations- oder Konversionsrückstände einsetzen. Mit den Anpassungen wird zudem eine weitergehende Gesamtreduzierung der Stickstoffemissionen in die Luft aus Feuerungsanlagen und bei Einsatz von Raffineriebrennstoffen bezweckt. Schließlich erfolgt eine Vereinheitlichung der Brennstoffbezeichnung.

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