Gesetzesänderung

20.07.2018

Ausnahmen für die verwendung von Blei in bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten verlängert

Die Richtlinie 2011/65/EU verbietet die Verwendung von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten, die in Verkehr gebracht werden.

Gemäß Anhang III der Richtlinie sind gegenwärtig die Verwendungen von Blei in elektrischen Bauteilen in Glas oder Keramikwerkstoffen, von Blei in Loten für discoidale und Planar-Array-Vielschicht-Keramikkondensatoren mit metallisierten Löchern, von Blei in Trimmpotentiometern auf Cermet-Basis, von Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer sowie von Blei als Legierungselement in Kupfer von dem Verbot ausgenommen. Diese Ausnahmen wurden bis zum 21. Juli 2021 verlängert, da derzeit die Substitution oder Beseitigung von Blei in den genannten Elektro- und Elektronikgeräten technisch nicht praktikabel ist.

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