EU legt Anforderungen für Sicherheitsmanagementsysteme von Eisenbahnunternehmen fest
Mitte Juni 2018 ist als Teil eines Eisenbahnpaketes die Verordnung (EU) 2018/762 in Kraft getreten. Sie legt Anforderungen für ein Sicherheitsmanagementsystem von Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern fest.
Danach müssen die Unternehmen insbesondere die ernsten Sicherheitsrisiken ihres Eisenbahnbetriebs und die rechtlichen und sonstigen Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit ermitteln. In Anlehnung an die bekannten Managementsysteme für Umwelt- und Arbeitsschutz müssen die sechs Anforderungen an eine rechtssichere Betriebsorganisation erfüllt werden, nämlich die gesetzlichen Pflichten müssen ermittelt, an die verantwortlichen Mitarbeiter delegiert und dann von den Mitarbeitern erfüllt werden. Die ermittelten Pflichten müssen ständig aktualisiert werden und die Erfüllung der Pflichten kontrolliert werden. Schließlich müssen sämtliche Vorgänge vom Ermitteln, Delegieren, Aktualisieren, Erfüllen bis zum Kontrollieren dokumentiert werden.