Gesetzesänderung

24.05.2023

Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien

Zweck des neuen Herkunftsnachweisregistergesetzes (HkNRG) ist es, die Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb eines Herkunftsnachweisregisters für gasförmige Energieträger sowie eines Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen zu schaffen. Nachdem es für Strom aus erneuerbaren Energien bereits ein Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt gibt, sollen solche Register nunmehr auch für gasförmige Energieträger (Gas, Wasserstoff) und Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen eingerichtet werden.

Herkunftsnachweise dienen dazu, einem Endkunden gegenüber dokumentieren zu können, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge an Energie aus erneuerbaren Quellen produziert wurde. Herkunftsnachweise machen die Herkunft des Energieträgers aus erneuerbaren Energien somit transparent. In einer Datenbank wird die Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen registriert. Gleichzeitig sorgt der Herkunftsnachweis dafür, dass diese Qualität für dieselbe Energie aus erneuerbaren Quellen nur einmal berücksichtigt werden kann. Herkunftsnachweise sind auch ein Instrument der Verbraucherinformation und dienen damit auch dem Verbraucherschutz. So müssen Versorgungsunternehmen dem Kunden mit den Abrechnungen die für die Versorgung des Kunden geltenden tatsächlichen Preise und dessen tatsächlichen Verbrauch unentgeltlich sowie auf verständliche Weise zur Verfügung stellen.

Vorherige Nächste

Neuste Artikel

Neuste Gesetzesänderungen

Neuste Veranstaltungen