Gesetzesänderung

24.05.2023

Verordnung zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz

Ziel der BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung ist es, finanzielle Doppelbelastungen durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu vermeiden.

Mit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels sind die fossilen Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt worden. Für Betreiber von Anlagen, die unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, in denen Brennstoffe eingesetzt werden, für die nach dem BEHG Emissionszertifikate abgegeben werden müssen ist somit eine finanzielle Doppelbelastung entstanden. Die BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung regelt die Voraussetzungen, die Berechnung und das Verfahren für eine vollständige finanzielle Kompensation zum Ausgleich von Belastungen, die Anlagenbetreibern für den Einsatz von Brennstoffen entstehen, für die zum einen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz Emissionszertifikate abgegeben wurden und zum anderen wegen des Einsatzes dieser Brennstoffe in der emissionshandelspflichtigen Anlage nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz Berechtigungen abgegeben werden müssen.

Vorherige Nächste

Neuste Artikel

Neuste Gesetzesänderungen

Neuste Veranstaltungen