Verordnung (EU) 2024/590 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
Die Verordnung ist neu gefasst worden und löst die gleichlautende Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 ab. Sie gilt für die in den Anhängen I und II aufgeführten ozonabbauenden Stoffe. Die Verfügbarkeit von besonders klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) wird mit diesen Regelungen in der EU z1unächst weiter stark reduziert und soll bis 2050 vollständig eingestellt werden. Hierdurch soll der Preis für HFKW steigen und ein Anreiz zum Umstieg auf bereits verfügbare klima- und umweltfreundliche Alternativen geschaffen werden. HFKW werden heute noch vor allem als Kältemittel eingesetzt. Mit der neuen EU-Verordnung greifen schrittweise neue und verschärfte Regeln beim Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse wie Kühlschränken, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit klimaschädlichen Gasen. Wo bereits klima- und umweltfreundliche Alternativen auf dem Markt verfügbar sind, sollen diese nach Übergangsfristen künftig zum Standard werden. Gleichzeitig wird es dort Ausnahmen und Flexibilitäten geben, wo der Umstieg noch nicht möglich ist. Gerade deutsche Hersteller sind Vorreiter in der Entwicklung F-Gas-freier Produkte und werden von den neuen Vorgaben profitieren.