Gesetzesänderung

25.06.2024

Umfassende Anpassung der Abfallverbrennungsverordnung an den Stand der Technik

Die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen an den Stand der Technik (17. BImSchV) ist geändert worden. Damit wurden die luftseitigen Anforderungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2010 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf die Abfallverbrennung in nationales Recht umgesetzt.

Außerdem dienen die Änderungen der Erfüllung der in der 43. BImSchV verankerten Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe. Auch wird die EU-Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber umgesetzt die das Ziel verfolgt, die vom Menschen verursachten Freisetzungen von Quecksilber in die Luft, das Wasser und den Boden zu minimieren und ggf. zu beseitigen. Schließlich dienen die Rechtsänderungen auch der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in Bezug auf die Herstellung von Zement, Kalk und Magnesiumoxid und für Großfeuerungsanlagen insoweit hiervon die Mitverbrennung von Abfällen betroffen ist

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