Gesetzesänderung

25.06.2024

Neue Vorschriften gegen den Marktmissbrauch beim Energiegroßhandel

Die Aktualisierung enthält die im April veröffentlichte Verordnung (EU) 2024/1106 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011 und (EU) 2019/942 in Bezug auf einen besseren Schutz der Union vor Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt. Die Verordnung gilt für den Handel mit Energiegroßhandelsprodukten. Sie legt Regeln für das Verbot missbräuchlicher Praktiken fest, die die Energiegroßhandelsmärkte beeinträchtigen. Die Norm richtet sich an die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Agentur), die nationalen Regulierungsbehörden, die Übertragungsnetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber, die zuständigen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und die nationalen Wettbewerbsbehörden. Ziel der Verordnung ist es, einen harmonisierten Rahmen zu schaffen, der die Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts auf der Ebene der Europäischen Union gewährleistet.

Für Netzbetreiber besonders relevant sind die Änderungen in der Verordnung (EU) - Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts – REMIT. In dieser Verordnung werden Regeln für das Verbot missbräuchlicher Praktiken, die die Energiegroßhandelsmärkten beeinträchtigen, festgelegt. Sie sieht die Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte durch die Agentur in enger Abstimmung mit den nationalen Regulierungsbehörden und unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen dem Emissionshandelssystem und den Energiegroßhandelsmärkten vor. Die Änderungen betreffen u.a. die Regelungen über Insider-Informationen, das Verbot der Marktmanipulation, Genehmigungspflichten gegenüber der Agentur und Informationspflichten gegenüber den nationalen Regulierungsbehörden.

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