Gesetzesänderung

25.06.2024

Verordnung regelt Rückforderungen überzahlter Entlastungen nach den Energiepreisbremsengesetzen

Energieversorgungsunternehmen müssen unberechtigt ausgezahlte Entlastungen, die nach dem Beginn des Ukrainekrieges an Unternehmen ausgezahlt wurden, zurückfordern. Die Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung (PBRüV) regelt das Verfahren der Rückforderung. Dabei geht es insbesondere um auf Basis der Preisbremsengesetze an einen Letztverbraucher oder Kunden gewährten Entlastungen, der die von der Prüfbehörde festgestellten absoluten oder relativen Höchstgrenzen überschreiten. Die Feststellung erfolgt auf Antrag und ist für alle Unternehmen mit einer absoluten Höchstgrenze von 50 Millionen und mehr Euro Entlastungszahlungen verpflichtend. Weichen die Feststellungen der Prüfbehörde von den Angaben in den vorläufigen Selbsterklärungen der Unternehmen ab und wurden in der Folge zu hohe Entlastungen gewährt, ordnet die Prüfbehörde die Rückforderung sowie die Korrektur der Jahresendabrechnung gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen an. Das Energieversorgungsunternehmen muss den Letztverbraucher bzw. Kunden in Textform bis zum 30. Juni 2024 auffordern, die überzahlten Entlastungen innerhalb von 2 Monaten ab Zugang der Aufforderung zurückzuzahlen.

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