Neue Genehmigungspflicht für Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff
Die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImschV) ist geändert worden. Die Verordnung legt fest, welche Anlagen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen. Die Auflistung der genehmigungsbedürftigen Anlagen wurde angepasst, insbesondere wurde die Nr. 10.26 neu eingefügt. Sie regelt die Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse von Wasserstoff.