Gesetzesänderung

06.03.2025

Neue Genehmigungspflicht für Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff

Die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImschV) ist geändert worden. Die Verordnung legt fest, welche Anlagen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen. Die Auflistung der genehmigungsbedürftigen Anlagen wurde angepasst, insbesondere wurde die Nr. 10.26 neu eingefügt. Sie regelt die Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse von Wasserstoff.

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