Gesetzesänderung

06.03.2025

Änderung der Gefahrstoffverordnung

Im Dezember 2024 sind Änderungen der Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Die Novellierung betrifft insbesondere Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand. Außerdem treffen den Veranlasser von Bauarbeiten künftig Informations- und Mitwirkungspflichten. Er muss dem beauftragten Unternehmen Informationen vorlegen, wie Baubeginn des Gebäudes, das Baujahr und auch zur Schadstoffbelastung. Die geänderte Vorschrift wurde als pdf-Datei im Mandantenbereich hochgeladen. Die Pflichten folgen mit dem Update 12/2024. Auf Anregung und Wunsch einiger Mandanten stellen wir nun tagesaktuell die neuen und geänderten Vorschriften als Pdf-Datei im Mandantenbereich zur Verfügung. Diese lassen sich abrufen, sobald eine vorherige Anmeldung auf der Homepage und eine anschließende Verifizierung durch uns erfolgt ist. Wenn Sie dies wünschen erhalten Sie zusätzlich wöchentlich eine Übersicht und einen Download-Link für die in der Woche hochgeladenen Vorschriften. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie sich auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Aktuelles“ für unseren Newsletter anmelden.

Nächste

Neuste Artikel

Neuste Gesetzesänderungen

Neuste Veranstaltungen