Gesetzesänderung

24.04.2025

Richtlinie (EU) 2024/3019 zur Behandlung von kommunalem Abwasser

Ziel dieser Richtlinie ist es, die Umwelt und die Gesundheit zu schützen und gleichzeitig die Treibhausgasemissionen schrittweise auf ein nachhaltiges Niveau zu reduzieren, die Energiebilanz der mit der Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser verbundenen Tätigkeiten zu verbessern und einen Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu leisten. Die Richtlinie ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 31. Dezember 2033 sicherstellen, dass für Kanalisationsgebiete von Siedlungsgebieten mit 100 000 EW und mehr ein integrierter Plan für die kommunale Abwasserbewirtschaftung erstellt wird. Außerdem treffen die Mitgliedstaaten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Hersteller, die eines der in Anhang III der Richtlinie aufgeführten Produkte in Verkehr bringen, bis zum 31. Dezember 2028 die erweiterte Herstellerverantwortung übernehmen. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle vier Jahre Energieaudits — im Sinne von Artikel 2 Nr. 32 der Richtlinie (EU) 2023/1791 — von in Betrieb befindlichen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen und Kanalisationen durchgeführt werden.

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