Gesetzesänderung

20.03.2019

Referenzdokumente über bewährte Praktiken im EMAS-Umweltmanagement

Gemäß der EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 muss die Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern branchenspezifische Referenzdokumente erarbeiten. Diese müssen bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung der Umweltleistungsniveaus umfassen. EMAS-registrierte Organisationen müssen dieses Referenzdokument bei berücksichtigen, um eine EMAS-Zertifizierung zu bekommen.

 

Die EU-Kommission hat für drei Branchen solche Referenzdokumente veröffentlicht:

  • Beschluss (EU) 2019/62 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Automobilindustrie
  • Beschluss (EU) 2019/63 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie und
  • Beschluss (EU) 2019/61 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung.
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