Gesetzesänderung

20.03.2019

Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 über die Prüfung von Daten und die Akkreditierung von Prüfstellen im Emissionshandel

Die Verordnung regelt die Prüfung von Berichten, die gemäß der Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG vorgelegt werden, sowie die Akkreditierung und die Überwachung von Prüfstellen. Sie enthält außerdem die Vorschriften für die gegenseitige Anerkennung von Prüfstellen und die Beurteilung unter Gleichrangigen von nationalen Akkreditierungsstellen gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2003/87/EG. Die Verordnung gilt für die Prüfung der gemäß der Richtlinie 2003/87/EG gemeldeten Treibhausgasemissionen und Tonnenkilometerdaten, die ab dem 1. Januar 2019 anfallen, sowie für die Prüfung von Daten, die für die Aktualisierung der Ex-ante-Benchmarks und für die Bestimmung der kostenlosen Zuteilung an Anlagen relevant sind.

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