Gesetzesänderung

20.03.2019

Anpassung der nationalen Vorschriften zum Emissionshandel

Die Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) dienen vor allem der Umsetzung der geänderten EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales Recht. Damit werden die nationalen Rechtsgrundlagen für die Ausgestaltung des Emissionshandelssystems für die Handelsperiode 2021 bis 2030 geschaffen.

Die Änderungen konkretisieren das Verfahren für die notwendigen Anpassungen des Überwachungsplans innerhalb einer Handelsperiode und sollen entstandene Rechtsunsicherheit beenden. Die Betreiber werden verpflichtet, den Überwachungsplan bei erheblichen Änderungen der Überwachung an die Monitoring-Verordnung umgehend anzupassen und der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorzulegen. Weitere Änderungen passen die nationalen Regelungen für die kostenlose Zuteilung von Berechtigungen an die veränderten Vorgaben der Richtlinie 2003/87 an. Zudem wird die kostenlose Zuteilung für Luftfahrzeugbetreiber für die Zeit nach dem Jahr 2020 geregelt.

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