Gesetzesänderung

20.03.2019

TRBS 2121 Teil 2 - Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern

Diese TRBS 2121 Teil 2 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Dieser umfasst die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen bei der Verwendung von Leitern und ist in Verbindung mit der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen“ anzuwenden. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die bei der Verwendung von Leitern auftretenden Gefährdungen zu beurteilen sowie die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln. Dabei sind die verschiedenen Leiterbauarten, ihre Anbauteile und ggf. das Zubehör zu berücksichtigen. Zudem ist in der Gefährdungsbeurteilung auch zu prüfen, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann.

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