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30.07.2019

Organisationslücken im Verhältnis zwischen Geschäftsleitung und Unternehmensjuristen als Ursache für unterschätzte Rechtsrisiken

In Unternehmen werden Rechtsrisiken häufig verkannt. Die Folgen sind Rechtspflichtverletzungen mit ruinösen Schadensersatzforderungen, Reputationsverluste, fallenden Aktienkurse, Kapitalvernichtung in Milliardenhöhe, verweigerte Entlastung für Vorstände, drohende Organhaftung, und gefährdete Arbeitsplätze. Zu den Ursachen zählen Organisationsschwächen im Verhältnis von weisungsbefugten Vorständen und Geschäftsführern und weisungsabhängigen Unternehmensjuristen.

Rechtsrisiken werden nicht präventiv, lückenlos und routinemäßig auf Rechtspflichten zur Risikoabwehr geprüft. Gesetzliche Regelungen fehlen. Durch vertragliche Regelungen über ein verbindliches Verfahren ist ein effektives Risikomanagement so zu sichern, dass mit präventiver Rechtsberatung Rechtsrisiken systematisch erfasst und durch Rechtspflichten abgewendet werden. Lösungshinweise ergeben sich aus §§ 1, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zur Garantie der Unabhängigkeit von Syndikus Anwälten in Rechtsfragen, aus Einzelfallentscheidungen des BGH und aus einem Rechtsvergleich mit den US-amerikanischen „Model Rules of Professional Conduct“ für In-House Counsel. Typische Konflikte in Rechtsfragen zwischen Geschäftsleitern und Unternehmensjuristen sowie Compliance-Managern lassen sich durch achtzehn Vertragsklauseln vermeiden.

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