Gesetzesänderung

31.07.2019

Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030

Die Emissionshandelsverordnung 2030 konkretisiert die Anforderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und dient der Umsetzung eines Systems zur Privilegierung von Kleinemittenten für die Handelsperiode 2021 bis 2030. Sie enthält Regelungen zur Emissionsberichterstattung und zur Überwachung.

Weiterhin sind in der Verordnung Regelungen bezüglich der Versteigerung von Berechtigungen, der Zuteilung von Berechtigungen und der Zertifizierung von Prüfstellen sowie zu Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Zulassungsstelle enthalten. Schließlich enthält die Verordnung noch Verfahrensregeln zur Feststellung einheitlicher Anlagen, die vom Emissionshandel befreit werden sollen.

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