Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.
Die folgenden Änderungen bei Richtlinien des G-BA haben wir in unsere Datenbank aufgenommen:
- Umfassende Ergänzungen der Richtlinie ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung im Hinblick auf schwerwiegende immunologische Erkrankungen
- Neue Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- Festlegung bestimmter Ausnahmen zu Qualitätssicherungsanforderungen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie
- Neue Methoden zum initialen Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen
- Anpassungen der Anlage 3 (Mutterpass) der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung
- Neue Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats für eine neue Berufskrankheit "Koxarthrose (Hüftgelenksarthrose) durch Heben und Tragen schwerer Lasten"