Gesetzesänderung

23.06.2020

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.

Die folgenden Änderungen bei Richtlinien des G-BA haben wir in unsere Datenbank aufgenommen:

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