Änderungen bei EU-Vorschriften zum Luftverkehr
Die EU-Kommission hat mehrere Vorschriften zum Luftverkehr überarbeitet. Davon betroffen sind die folgenden Vorschriften:
- In der Verordnung (EU) Nr. 923/2012 sind gemeinsame Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung festgelegt, die für den allgemeinen Flugverkehr gelten.
- Die Verordnung (EU) Nr. 139/2014 enthält Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Flugplätze und deren Management, Betrieb, Zertifizierung und Beaufsichtigung.
- In der Verordnung (EU) 2017/373 sind gemeinsame Anforderungen an Flugverkehrsmanagementanbieter und Anbieter von Flugsicherungsdiensten (ATM/ANS) und sonstiger Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes (ATM-Netzfunktionen) für den allgemeinen Flugverkehr und die Aufsicht hierüber festgelegt.
Die vorgenannten Vorschriften wurden an den Stand der Technik im Bereich der Flugsicherheit sowie bewährte Verfahren und den wissenschaftlich-technischen Fortschritt bei den Flugberatungsdiensten (AIS) angepasst, so dass sich die Vorschriften nunmehr auf die geltenden ICAO-Richtlinien und -Empfehlungen (SARP) stützen, insbesondere auf die sechzehnte Ausgabe von Anhang 15 „Aeronautical Information Services“ des Abkommens von Chicago. Des Weiteren wurden technische Vorschriften für die Auslegung von Luftraumstrukturen und gemeinsame Anforderungen an Flugverfahrensplaner festgelegt, um sicherzustellen, dass die Luftraumstrukturen und Flugverfahren ordnungsgemäß geplant, überwacht und validiert werden, bevor sie eingesetzt und von Luftfahrzeugen genutzt werden können.