Gesetzesänderung

23.06.2020

TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“

Die neue gefasste Technische Regel konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Sie gilt für schweißtechnische Arbeiten an metallischen Werkstoffen, bei denen gas- und partikelförmige Gefahrstoffe entstehen können.

Die vollständige Überarbeitung der TRGS beinhaltet u.a. die Berücksichtigung von Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis, des Standes der Technik, Erkenntnissen aus der Fachwelt und Präventionsforschung. Zudem wurden die für schweißtechnische Arbeiten relevanten Luftgrenzwerte, z.B. Chrom(VI)-Verbindungen, Nickel, Cobalt, Mangan oder Stickoxide in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen sowie die Gefährdung von anderen Beschäftigten im Gefahrenbereich berücksichtigt. Die neue Anlage 2 „Entscheidungshilfen für die Auswahl von Schutzmaßnahmen“ und die neue Anlage 3 „Spezifische Informationen für ausgewählte Sparten“ sollen als Hilfestellung für die Praxis dienen.

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