Gesetzesänderung

27.08.2020

Heizkraftwerke - alte Anlagen, neue Pflichten: Das Kohleausstiegsgesetz

Seit dem 14. August 2020 ist das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) in Kraft getreten. Das Kohleausstiegsgesetz umfasst das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) sowie Folgeänderungen in zahlreichen anderen Gesetzen. Mit dieser umfassenden Gesetzesinitiative sollen das bereits 2019 beschlossene Strukturstärkungsgesetz ergänzt und die Empfehlungen der Kohlekommission umgesetzt werden.

Im weiteren politischen Prozess gefundene Verständigungen zum Braunkohleausstieg sowie zum Steinkohleausstieg sollen hier kodifiziert werden. Ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Verträglichkeit und dem Umbau der Energieversorgung auf nachhaltige Energie steht dabei im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund sind schrittweise Zwischenziele bis zum vollständigen Abschluss des Kohleausstiegs vorgesehen.

Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz umfasst verschiedene Regelungszusammenhänge. Zunächst werden die relevanten Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit der Kohleverstromung definiert und im Hinblick auf die betroffenen Vorschriften des Gesetzes in die Systematik eingebunden. Unterteilt in verschiedene Kapitel wird in dem Gesetz getrennt für Stein- und Braunkohleverstromung die Reduzierung bei gleichzeitigem Erhalt der Netzsicherheit geregelt. Zudem werden Verbote für Verfeuerung, Vermarktung und Neubauten angeordnet. Neben Fristbestimmungen finden sich im letzten Abschnitt auf Pflichtverstöße bezogene Bußgeldvorschriften. Adressaten der Vorschriften sind neben der Bundesnetzagentur als zuständiger Behörde in erster Linie die betroffenen Anlagenbetreiber. An die Anlagenbetreiber gerichtete Pflichten umfassen dabei Anzeigen, Angaben, Mitteilungen, Prüfungen, Mitwirkungen und schließlich die unmittelbaren Stilllegungspflichten. Die Tätigkeitsfelder der Bundesnetzagentur werden im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilschritt innerhalb der Stilllegungen erörtert und festgeschrieben.

Die diversen Gesetzesänderungen, die mit dem Kohleausstiegsgesetz angeordnet wurden betreffen neben Vorschriften zu Versteigerungsberechtigungen beim Treibhausgas-Emissionshandel auch steuerrechtlichen Vorschriften zum Anpassungsgeld für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz durch die Stilllegung von Kohlekraftwerken verloren ging. Zuschussregelungen in der Energiewirtschaft werden zudem ebenso wie Bonus- und Gebührenregelungen bei der Energie- und Wärmegewinnung angepasst.

Vorherige Nächste

Neuste Artikel

Neuste Gesetzesänderungen

Neuste Veranstaltungen