Gesetzesänderung

12.10.2020

Grundlegend überarbeitet: TRGS 721 -Gefährliche explosionsfähige Gemische

Die TRGS 721/TRBS 2152 Teil 1 vom 15. März 2006 werden als neue TRGS 721 -Gefährliche explosionsfähige Gemische - Beurteilung der Explosionsgefährdung - zusammengefasst. Die bisherigen Regelungen wurden vollständig überarbeitet und erweitert. Die neue TRGS 721 konkretisiert die Beurteilung von Explosionsgefährdungen durch explosionsfähige Gemische und die Vorgehensweise zur Ermittlung der erforderlichen Schutzmaßnahmen. Sie gilt auch für Verbrennungsreaktionen chemischer instabiler Gase, nicht aber für deren Zerfallsreaktion.

Die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung beruht auf die TRGS 720. Ausgangspunkt der Gefährdungsbeurteilung bilden alle Einrichtungen, Prozess- und Betriebsbedingungen, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage einschließlich prozessnotwendiger Sonderzustände wie beispielsweise das An- oder Abfahren, oder die ordnungsgemäße Durchführung einer Tätigkeit erforderlich sind.

Weitere Informationen enthält das Managementsystem „Recht im Betrieb“.

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