Gesetzesänderung

15.12.2020

Seit Dezember gilt die neue Fertigpackungsverordnung

Die Fertigpackungsverordnung regelt die Anforderungen an Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten hinsichtlich der Kennzeichnung der Nettofüllmenge (Quantität), des Erfüllens der Nettofüllmengenanforderungen und der Marktüberwachung. Die Novellierung der Verordnung war nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, um das nationale Fertigpackungsrecht an europäische Vorschriften und nationale Gesetzesänderungen im Mess- und Eichrecht anzupassen. Insbesondere das Inkrafttreten der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (EU Nr. 1169/2011), der Verordnung für kosmetische Mittel (EG Nr. 1223/2009) und der Düngemittelverordnung (EG Nr. 2003/2003) machten eine umfassende Aktualisierung erforderlich. Mit der Novellierung wurden weitestgehend die Vorschriften für Fertigpackungen aus der bisherigen Verordnung übernommen und in eine übersichtlichere Struktur eingeordnet. Ferner wurden Begrifflichkeiten soweit möglich, modernisiert. Hierdurch ist die Norm transparenter und rechtssicherer geworden (vgl. hierzu Bundesrats Drucksache 493/20).

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