Gesetzesänderung

22.12.2020

Wachsendes Interesse am Compliance-Management-System durch das Verbandssanktionengesetz

Das Interesse an Compliance-Management-Systemen nimmt zu. Am 21.10.2019 wurde nämlich das Verbandssanktionengesetz in den Bundestag eingebracht. Der Regierungsentwurf blieb unverändert. Die Anregungen des Bundesrates wurden nicht übernommen. Abgelehnt wurde die vom Bundesrat geforderte dreijährige Übergangsfrist.

Es bleibt bei der zweijährigen Übergangsfrist im Regierungsentwurf. Unverändert geblieben ist § 15 Abs. 3 Nr. 6 u. 7 VerSanGE wonach durch Compliancemaßnahmen die Sanktionen vermieden oder gemildert werden können. Das Interesse an Compliance-Management-Systemen steigt deshalb. Es ist damit zu rechnen, dass in aller nächster Zeit das Gesetz verabschiedet wird. Die Unternehmen interessieren sich aus diesem Grund vor allem dafür, wie die Sanktionen von maximal 10 % des Jahresumsatzes bei vorsätzlichen Verbandstaten und von 5 % bei Fahrlässigkeit bei Unternehmen mit mehr als 100 Mio. Umsatz abgewendet werden können. Für Unternehmen unter der 100 Millionen Umsatz Grenze beträgt die Sanktion 10 Millionen Euro.

Die Möglichkeiten der Standardisierung und damit der Senkung des Aufwands zeigen wir anhand der Branchenlösungen für Stadtwerke, Facility-Management, Kliniken, Lackfabriken, Flughäfen etc.

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