Erleichterungen bei der Kennzeichnung von Gemischen nach der GHS-Verordnung (23580)
Die Verordnungen (EU) 2020/1677 und (EU) 2020/1677 enthalten Änderungen der EU-Kennzeichnungsverordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung). Sie betreffen die Kennzeichnung von gefährlichen Gemischen hinsichtlich von Informationen für die gesundheitliche Notversorgung und über die Aufnahme eines „eindeutigen Rezepturidentifikators“.
Diese speziellen Pflichten waren 2017 eingeführt worden. Da sie zum Teil nicht praktikabel waren, sind jetzt für verschiedene Arten von Stoffen Erleichterungen beschlossen worden. So ist es beispielsweise Importeuren und nachgeschalteten Anwendern nunmehr gestattet, toxikologisch ähnliche Bestandteile eines Gemisches in einer Gruppe austauschbarer Bestandteile zusammenzufassen und Informationen über die Gesamtkonzentration dieser Bestandteile in dem Gemisch vorzulegen, ohne dass ihre Konzentrationen im Einzelnen angegeben werden müssen. Spezielle Ausnahmen wurden auch für Anstrichfarben festgelegt.