Gesetzesänderung

23.06.2021

TRBS 1115 - „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“

Diese neue Technische Regel für Betriebssicherheit konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung im Hinblick auf die dauerhafte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR-Einrichtungen). Diese werden als technische Schutzmaßnahme für die sichere Verwendung eines Arbeitsmittels inklusive einer überwachungsbedürftigen Anlage eingesetzt. Darüber hinaus enthält die Vorschrift auch Anweisungen für den Umgang mit nicht verwendungsfertig beschafften Arbeitsmitteln. Für diesen Fall bietet die TRBS 1115 Hilfestellungen für die Spezifikation, Planung und Realisierung von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen. Des Weiteren regelt die Technische Regel die Durchführung von Prüfungen sowie das Vorgehen bei Änderungen von Arbeitsmitteln in Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen.

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