Gesetzesänderung

30.09.2021

Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel

Mit der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) werden Unternehmen finanziell gefördert, bei denen die Gefahr besteht, dass sie wegen der finanziellen Belastungen durch den Brennstoffemissionshandel ihre Produktion nach außerhalb der EU verlegen. Auf Antrag gewährt der Bund antragstellenden Unternehmen zur Vermeidung von solchen sog. Carbon-Leakage und zum Erhalt ihrer grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit eine Beihilfe. Als Gegenleistung für die Gewährung der Beihilfe muss ein beihilfeberechtigtes Unternehmen spätestens ab dem 1. Januar 2023 ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem betreiben. Dies muss gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Des Weiteren hängt der Erhalt der Beihilfe davon ab, ob das Unternehmen ab dem Abrechnungsjahr 2023 Investitionen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz getätigt hat. Welche Sektoren für eine Beihilfe in Frage kommen, ergibt sich aus der Anlage zu dem Gesetz.

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