Gesetzesänderung

30.09.2021

Neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung gilt ab 1. August 2023

Zusammen mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung ist auch eine überarbeitete Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) veröffentlicht worden. Beide Vorschriften treten am 1. August 2023 in Kraft. Die BBodSchV ist damit auf den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gebracht worden. Zudem wird ihr Anwendungsbereich auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht erweitert.

Dies stellt eine Besonderheit dar, denn damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich bestimmt. Zu beachten ist dabei eine Länderöffnungsklausel, die für die Verfüllung eine Abweichung von der bundeseinheitlichen Regelung zulässt. Danach können zukünftig die Bundesländer bzgl. Materialien zur Verfüllung abweichende Regelungen treffen. Die Neufassung der BBodSchV wird darüber hinaus um Aspekte des physikalischen Bodenschutzes, die bodenkundliche Baubegleitung sowie die Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wind erweitert. Zudem wird die Handhabung zur Bestimmung von Schadstoffgehaltenebenfalls aktualisiert. Für Verfüllungen von Abgrabungen, die bereits vor dem 16.07.2021 zugelassen wurden, sind die Anforderungen der neuen BBodSchV erst ab dem 01.08.2031 einzuhalten.

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