Neufassung der EU-Dual-Use-Verordnung
Am 9. September 2021 ist die Verordnung (EU) 2021/821 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Verordnung) in Kraft getreten. Sie ersetzt die Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009.
Mit den neuen Regeln ersetzt die Europäische Union ihr aus dem Jahr 2009 stammendes, Regelwerk zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) und passt dieses an die technologischen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen an. Kernelemente sind neue, striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik, eine vertiefte Kooperation unter den Mitgliedstaaten durch neue Abstimmungsmechanismen und Erleichterungen für Unternehmen durch neue Genehmigungsformen. Der Kreis der von Anhang I erfassten Güter wird durch die neue Verordnung nicht verändert. Vielmehr bleibt Anhang I auf dem letzten Stand, den die Dual-Use-Verordnung durch die letzte Änderungsverordnung vom Dezember 2020 erhalten hatte.