Gesetzesänderung

11.11.2021

Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sollen die Höhe der Engpassmanagementkosten senken

In den vergangenen Jahren sind Engpassmanagementkosten im Bereich des Übertragungsnetzes zu einer immer größeren Kostenposition geworden. Zu den Engpassmanagementkosten zählen unter anderem Kosten für Redispatch, Einspeisemanagement und die Netzreserve. Die Netzbetreiber erfahren derzeit  keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Anreiz, die Engpassmanagementkosten bei ihren Investitionsabwägungen direkt zu berücksichtigen und die Höhe der Engpassmanagementkosten dadurch zu begrenzen oder zu senken.

Mit Änderung der Anreizregulierungsverordnung; der Stromnetzentgeltverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung sollen Anreize zur Begrenzung der Engpassmanagementkosten geschaffen werden. Von den Änderungen betroffen sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen wie Übertragungsnetzbetreiber sowie Verteilernetzbetreiber. Das Anreizinstrument zur Verringerung von Engpassmanagementkosen der Übertragungsnetzbetreiber etabliert ein Bonus-/ Malus-System, das dafür sorgen soll, dass die Übertragungsnetzbetreiber von aktiven Anstrengungen zur Kostensenkung angemessen profitieren können. Wenn eine Begrenzung der Engpassmanagementkosten nicht gelingt, soll dies für die Unternehmen zu einer höheren Kostenbelastung führen.

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