Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen
Die neue Wasserstoffnetzentgeltverordnung gilt für Betreiber von Wasserstoffnetzen die nach dem Energiewirtschaftsgesetz einer Regulierung unterfallen. Sie regelt für Betreiber von Wasserstoffnetzen die Grundlagen zur Ermittlung der Netzkosten und Grundsätze der Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen. Sie soll damit Rechts- und Planungssicherheit für anstehende Investitionsentscheidungen schaffen.
Im ersten Teil der Verordnung werden Grundsätze der Bestimmung der Netzentgelte geregelt. Die Netzentgelte müssen so kalkuliert sein, dass die Netzkosten gedeckt werden. Der umfangreiche Teil zwei der Verordnung befasst sich mit der Ermittlung der Netzkosten. Nach § 4 hat der Betreiber eines Wasserstoffnetzes, wenn innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung des Netzanschlusses weitere Anschlüsse hinzukommen und der Netzanschluss dadurch teilweise zum Bestandteil eines Wasserstoffnetzes wird, die Kosten insoweit rückwirkend den Netzkosten zuzuordnen.
Der dritte Teil der Verordnung regelt die Pflichten des Betreibers eines Wasserstoffnetzes. So hat der Betreiber eines Wasserstoffnetzes einen schriftlichen oder elektronischen Bericht über die Ermittlung der Netzentgelte zu erstellen und der Bundesnetzagentur auf Anforderung zu übermitteln.