Gesetzesänderung

07.02.2022

IT-Sicherheitskennzeichen des BSI

Die neue Wasserstoffnetzentgeltverordnung gilt für Betreiber von Wasserstoffnetzen die nach dem Energiewirtschaftsgesetz einer Regulierung unterfallen. Sie regelt für Betreiber von Wasserstoffnetzen die Grundlagen zur Ermittlung der Netzkosten und Grundsätze der Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen. Sie soll damit Rechts- und Planungssicherheit für anstehende Investitionsentscheidungen schaffen.

Des Weiteren legt sie das Verwaltungsverfahren zur Sicherstellung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung des Kennzeichens fest. Die Verordnung dient der IT-Sicherheit und dem Verbraucherschutz. Das IT-Sicherheitskennzeichen besteht aus. einer Zusicherung des Herstellers oder Diensteanbieters, dass das Produkt für eine festgelegte Dauer bestimmte IT-Sicherheitsanforderungen erfüllt (Herstellererklärung), und einer Information des Bundesamtes über sicherheitsrelevante IT-Eigenschaften des Produktes (Sicherheitsinformation). Der Verbraucher soll in die Lage versetz werden sich ohne erhebliche Hürden mittels gängiger technischer Hilfsmittel über die Art und Aussage der Herstellererklärung gegenüber den Vorgaben des Bundesamtes, die eventuell zur Verfügung stehenden aktuellen Sicherheitsinformationen und die Laufzeit des Kennzeichens zu informieren.

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