Neue Preisangabenverordnung (PAngV)
Zur Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union ist die Preisangabenverordnung neu gefasst worden. Sie regelt die Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern.
Angaben über Preise müssen demnach der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Verbraucher sollen mit Hilfe der neuen Verordnung Preisermäßigungen für Waren künftig besser einordnen können. Verhindert werden soll, dass bei der Bekanntgabe von Preisermäßigungen auf vorherige Preise Bezug genommen wird, ohne dass diese von Verbrauchern so verlangt wurden. Auch einer kurzzeitigen Anhebung von Preisen vor einer Preisermäßigung soll ein Riegel vorgeschoben werden.