SprengTR 100 - Kennzeichnung von explosionsgefährlichen Stoffen, deren Verpackung und Sprengzubehör
Diese neu gefasste Technische Regel gilt für die Kennzeichnung von explosionsgefährlichen Stoffen, deren Verpackung und von Sprengzubehör im Sinne des Sprengstoffgesetzes (SprengG). Aufgrund aktueller Gesetzesänderungen sowie europarechtlichen Vorgaben über die elektronischen Etiketten auf Explosionsstoffen musste auch das Sprengstoffrecht weiter konkretisiert sowie zusätzliche Regelungen zur Kennzeichnung und Verpackung eingeführt werden. Die Technischen Regeln zum Sprengstoffrecht sollen einen richtigen und sicheren Umgang und einen nicht gefährlichen Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen gewährleisten.