Gesetzesänderung

07.02.2022

TRAS 110 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen

Das Bundesumweltministerium hat eine neue Fassung dieser Technischen Regel für Anlagensicherheit erlassen. Sie ersetzt die Fassung aus dem Jahr 2014. Die TRAS 110 ist auf Kälteanlagen  mit einer Kältemittel-Füllmenge von 3 Tonnen Ammoniak oder mehr anzuwenden.

Sie gilt grundsätzlich auch für Kälteanlagen, die gemeinsam mit Anlagen zur fabrikmäßigen Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung  betrieben werden. Kälteanlagen müssen nach dem Stand der Technik und Sicherheitstechnik errichtet und betreiben werden. Der Arbeitgeber muss ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind und ein Schutzkonzept für die Kälteanlage erstellen.

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