Gesetzesänderung

20.12.2022

Ab 2024 gelten neuen Zertifizierungsvorschriften für Energie aus Biomasse

Mit der neuen EU-Verordnung 2022/996 werden Durchführungsbestimmungen festgelegt, um sicherzustellen, dass auf effiziente und EU-weit einheitliche Weise überprüft wird, ob die Wirtschaftsteilnehmer

·         die Nachhaltigkeitskriterien gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 einhalten;

·         genaue Daten über Treibhausgaseinsparungen bereitstellen und

·         die in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/807 festgelegten Kriterien für die Zertifizierung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen erfüllen.

Die Vorschriften sind ab dem 1. Januar 2024 anwendbar. Sie sollen den betroffenen Herstellern von Energie aus Biomasse die notwendige Rechtssicherheit in Bezug auf die Zertifizierung ihrer Produkte verschaffen. Die Verordnung enthält allgemeine Regeln für die Verwaltung, die interne Überwachung, das Beschwerdeverfahren sowie die Transparenz freiwilliger Zertifizierungssysteme.

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