EU-Verordnung über Materialien aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
Am 10. Oktober 2022 ist die neue Verordnung (EU) 2022/1616 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in den wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Wichtige Übergangsbestimmungen finden sich in den Artikeln 31 und 32. Die Verordnung setzt bei der Sammlung geeigneter Abfälle an und greift bis zu den Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und zur Verwendung von RC-Kunststoffen. Sie ersetzt die Verordnung (EG) NR. 282/2008.
Mit den neuen Vorschriften soll auch recycelter Kunststoff künftig für Lebensmittelverpackungen genutzt werden können. Die Verordnung umfasst Kriterien für die Sicherheit von Materialien und Gegenständen aus recyceltem Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die neuen Vorgaben sollen auch dazu beitragen, geeignete Wege für das Recycling von Kunststoffen zu finden, die derzeit nicht zu Lebensmittelverpackungen recycelt werden können. Des Weitern soll durch die neue Verordnung ein öffentliches Register der in ihren Geltungsbereich fallenden Recyclingverfahren, Verwerter und Recyclinganlagen eingerichtet werden.