Gesetzesänderung

03.02.2023

TRGS 401 - Gefährdung durch Hautkontakt

Die Technische Regel für Gefahrstoffen TRGS 401 - Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen ist neu gefasst worden. Die letzte Fassung der Vorschrift aus dem Jahr 2008 musste von Grund auf überarbeitet werden und an den aktuellen Stand angepasst werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung die Pflicht, Art, Ausmaß und Dauer der dermalen Gefährdung zu ermitteln und zu beurteilen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung oder Minimierung der Gefährdung durch Hautkontakt festzulegen. Gegenüber der Fassung von 2008 hat sich der Umfang der Regelungen um ca. 30 % erhöht.

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