Gesetzesänderung

03.02.2023

Berichterstattungspflichten für Kohle und Abfälle im Brennstoffemissionshandelsgesetz festgelegt

Um die nationalen Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen, wurde im Jahr 2019 als Teil des Klimapaketes der damaligen Bundesregierung das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) erlassen. Mit dem Gesetz wurde ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, jede emittierte Tonne CO2 zu bepreisen. Daher sieht das BEHG vor, dass grundsätzlich sämtliche fossilen Brennstoffemissionen, die nicht bereits dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen, mit einem CO2-Preis zu versehen sind. Bereits seit dem Start des nationalen Brennstoffemissionshandels am 1. Januar 2021 werden Hauptbrennstoffe wie Benzin, Diesel und Erdgas mit einem CO2-Preis nach dem BEHG belegt. Für die ebenfalls bereits seit dem Jahr 2019 vom BEHG erfassten weiteren Brennstoffe wie insbesondere Kohle und Abfall wurde der Beginn der Berichterstattungspflichten um zwei Jahre nach hinten, auf den 1. Januar 2023, verschoben, um für diese Brennstoffgruppen in der Zwischenzeit sachgerechte Verfahrensregelungen entwickeln zu können. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes werden nunmehr auch für die erst ab dem Jahr 2023 der CO2-Bepreisung unterstellten Brennstoffe Kohle und Abfälle die erforderlichen Ausgestaltungsregelungen in das Gesetz aufgenommen.

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