Gesetzesänderung

28.02.2023

Verlängerung des Spitzenausgleichs

Durch Änderungen im Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes ist der sogenannten Spitzenausgleich verlängert worden. Unternehmen, die in der Produktion besonders viel Energie verbrauchen, können Zuschüsse in Höhe von bis zu 20 000 Euro beantragen, wenn sie ihre Energieeffizienz steigern und verpflichtende Energiemanagement- oder Umweltmanagementsysteme einführen und betreiben. Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für Energieerzeugnisse, die nachweislich versteuert worden sind und die von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zu betrieblichen Zwecken verheizt oder in begünstigten Anlagen verwendet worden sind.

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