EU-Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien
Mit der Verordnung (EU) 2022/2577 werden vorübergehende Notfallvorschriften festgelegt, um das Verfahren zur Genehmigungserteilung für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu beschleunigen. Besonderer Schwerpunkt wird auf bestimmte Technologien für erneuerbare Energien oder bestimmte Arten von Projekten für erneuerbare Energien gelegt, mit denen eine kurzfristige Beschleunigung des Ausbaus der Nutzung erneuerbarer Energien in der Union erreicht werden kann. Dabei geht es u.a. um die Beschleunigung des Verfahrens zur Genehmigungserteilung für die Installation von Solarenergieanlagen und um sog. Repowering-Projekte, die zu einer Kapazitätserhöhung führen. Schließlich sieht die Verordnung auch eine Beschleunigung des Verfahrens zur Genehmigungserteilung für die Installation von Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung von unter 50 MW vor.