Gesetzesänderung

04.12.2017

Kassensicherungsverordnung

Das Bundesfinanzministerium hat die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV) erlassen.

Heutzutage stellen die bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Kassenaufzeichnungen ein ernstzunehmendes Problem für einen effektiven und effizienten Steuervollzug dar. Die neue Verordnung soll sicherstellen, dass die elektronischen Grundaufzeichnungen unveränderbar sind. Mit der Verordnung werden die Anforderungen für die Buchführung und die Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme nach § 146a der Abgabenverordnung (AO) präzisiert. Die Kassensicherungsverordnung legt detailliert fest, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind und wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung im Sinne des § 146a AO zu erfolgen hat.

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