Gesetzesänderung

13.02.2018

BVT-Schlussfolgerungen in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien

Die Aktualisierung 12/2017 enthält den Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2117 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU. Die BVT-Schlussfolgerungen enthalten die wichtigsten Bestandteile der auf EU-Ebene ausgearbeiteten BVT-Merkblätter.

 

Die neuen BVT-Schlussfolgerungen betreffen u.a. die Herstellung der folgenden organischen Chemikalien nach Abschnitt 4.1 des Anhangs I der Richtlinie 2010/75/EU: einfache Kohlenwasserstoffe (lineare oder ringförmige, gesättigte oder ungesättigte, aliphatische oder aromatische); sauerstoffhaltige Kohlenwasserstoffe, beispielsweise Alkohole, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren, Ester und Estergemische, Acetate, Ether, Peroxide und Epoxidharze; schwefelhaltige Kohlenwasserstoffe; stickstoffhaltige Kohlenwasserstoffe, beispielsweise Amine, Amide, Nitroso-, Nitro- oder Nitratverbindungen, Nitrile, Cyanate, Isocyanate; phosphorhaltige und halogenhaltige Kohlenwasserstoffe; metallorganische Verbindungen; oberflächenaktive Stoffe und Tenside. Die BVT-Schlussfolgerungen dienen als Referenzdokument für die Festlegung von Genehmigungsauflagen für Anlagen zur Herstellung der genannten Chemikalien.

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