Änderungen bei Umweltverträglichkeitsprüfung in BImSchG-Genehmigungsverfahren
Es sind umfangreiche Änderungen in der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV – in Kraft getreten. Die Verordnung wurde damit an die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/52/EU betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten und an Änderungen der Störfall-Verordnung angepasst.
Die Änderungsrichtlinie betrifft wichtige Schutzgüter der Umweltverträglichkeitsprüfung. Als zu berücksichtigende Faktoren werden Flächenschutz, Klimaschutz und Klimaanpassung, Energieeffizienz sowie Unfall- und Katastrophenrisiken festgelegt. Weiterhin enthält die Änderung neue und umfassende Vorgaben zur Beteiligung der Öffentlichkeit. So sollen künftig verstärkt elektronische Instrumente und zentrale Internetportale eingesetzt werden.