Gesetzesänderung

13.02.2018

Änderungen bei Umweltverträglichkeitsprüfung in BImSchG-Genehmigungsverfahren

Es sind umfangreiche Änderungen in der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV – in Kraft getreten. Die Verordnung wurde damit an die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/52/EU betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten und an Änderungen der Störfall-Verordnung angepasst.

Die Änderungsrichtlinie betrifft wichtige Schutzgüter der Umweltverträglichkeitsprüfung. Als zu berücksichtigende Faktoren werden Flächenschutz, Klimaschutz und Klimaanpassung, Energieeffizienz sowie Unfall- und Katastrophenrisiken festgelegt. Weiterhin enthält die Änderung neue und umfassende Vorgaben zur Beteiligung der Öffentlichkeit. So sollen künftig verstärkt elektronische Instrumente und zentrale Internetportale eingesetzt werden.

Vorherige Nächste

Neuste Artikel

Neuste Gesetzesänderungen

Neuste Veranstaltungen