Änderung der Vorschriften über die Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher PBT- und vPvM-Stoffe
Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf die Gefahrenklassen und die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wurden die Vorschriften und Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen unionsweit vereinheitlicht. Anhang I Teile 2 bis 5 der sog CLP- oder GHS-Verordnung enthält harmonisierte Kriterien für die Einstufung in Gefahrenklassen und die entsprechenden Kennzeichnungsvorschriften. Anhang I Teil 3 enthält Kriterien für Gesundheitsgefahren und Teil 4 desselben Anhangs enthält Kriterien für Umweltgefahren.
Mit der Einführung neuer Gefahrenklassen und Kriterien wurde CLP-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst. Insbesondere wurden in Anbetracht der zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Identifizierung von endokrinen Disruptoren mit Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und von PBT-, vPvB-, PMT- und vPvM-Stoffen und -Gemischen Gefahrenklassen und Kennzeichnungsvorschriften für diese Stoffe und Gemische eingeführt und die entsprechenden wissenschaftlichen Kriterien zu ihrer Identifizierung festgelegt.